Die Ausbildung nach bisherigem Recht
Die Ausbildung als psychologischer Psychotherapeut / psychologische Psychotherapeutin (PP) setzt ein universitäres Psychologie-Studium mit Master-Abschluss voraus. Im Studium muss mindestens ein Modul „Klinische Psychologie“ absolviert worden sein. Mit diesem Abschluss ist auch der Zugang zur Ausbildung in Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie (KJP) möglich. Eine Approbation in KJP ist auch mit einem Hochschulabschluss in Pädagogik oder Sozialpädagogik möglich. Für beide (postgradualen) Approbationen ist eine mindestens dreijährige postgraduale Ausbildung notwendig, die von unith Instituten angeboten wird.
Einen großen Nachteil hat dieser Weg der Ausbildung allerdings: die Kosten. Die Ausbildungen an unith Instituten kosten zwischen 10.000 und 20.000 Euro; jedoch gibt es durch Einnahmen während der praktischen Ausbildung eine gesetzlich gesicherte Refinanzierung von mindestens 24.000 EUR.
Am Ende der postgradualen Ausbildung steht eine staatliche Prüfung nach deren Bestehen die Approbation erteilt wird.
Alle, die bis August 2020 ein Studium (Bachelor oder Master) begonnen hatten oder sich derzeit schon in der Ausbildung zur Psychotherapeut*in (oder Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*in) sind, können nach den Regeln des bisherigen Gesetzes ihr Studium und auch die postgraduale Ausbildung abschließen. Dafür besteht Zeit bis Ende des Jahres 2032 – in Härtefällen bis 2035.
Psychotherapie Studium und Weiterbildung nach neuem Recht
Am 01. September 2020 trat das neue Psychotherapeutengesetz in Kraft.
Personen, die ab 01. September 2020 ein Studium beginnen, welches zur Approbation führen soll, können ausschließlich nach den Regeln des neuen Gesetzes zu einem Abschluss (Approbation) kommen. Das Studium gliedert sich in ein dreijähriges Bachelor- und ein zweijähriges Masterstudium.
Die Studiengänge entsprechen den Regeln des (neuen) Psychotherapeutengesetzes und der Approbationsordnung und werden von nahezu allen staatlichen Universitäten im Rahmen eines Psychologie-Studiums angeboten. Die Approbationsprüfung erfolgt als staatliche Prüfung direkt nach dem Master-Studium.
Wie geht es nach dem Studium weiter?
Wie in der Medizin erfolgt nach dem Studium eine mehrjährige Weiterbildung, die im Rahmen einer bezahlten Berufstätigkeit erfolgt. Diese führt zur so genannten Fachkunde. Ein erster Teil der Muster-Weiterbildungsordnung wurde Ende April 2021 vom Deutschen Psychotherapeutentag verabschiedet und sieht drei Spezialisierungen (Fachkunden) vor:
(1) Psychotherapie für Kinder und Jugendliche
(2) Psychotherapie für Erwachsene und
(3) Neuropsychologische Psychotherapie.
Erst nach Abschluss einer Weiterbildung können die (ambulanten) psychotherapeutischen Leistungen von den Krankenkassen übernommen werden.