FAQs

Was bedeutet das neue Psychotherapeutengesetz (seit September 2020 in Kraft getreten) für mein aktuelles oder geplantes Studium der Psychologie? Was muss ich beachten, wenn ich Psychotherapeutin bzw. Psychotherapeut werden will?

Der Gesetzgeber hat die Ausbildung in Psychotherapie neu geregelt. Kern des neues Gesetzes ist, dass nach einem Bachelor-Studium Psychologie ein Masterstudium Psychologie mit Schwerpunkt Klinische Psychologie und Psychotherapie folgt, welches – nach den akademischen Abschlüssen (Bachelor und Master) – zusätzlich eine Staatsprüfung vorsieht, mit dem Abschluss „Approbation“ in Psychotherapie. Das Studium kann nur an Universitäten angeboten werden. Für die Approbation in Psychotherapie müssen die Studiengänge auch berufsrechtlich anerkannt sein. Danach folgt eine mehrjährige Weiterbildung im Rahmen einer voll finanzierten Berufstätigkeit mit Schwerpunktweiterbildung entweder für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie, Psychotherapie für Erwachsene oder Neuropsychologische Psychotherapie (Spezialisierung für die Behandlung von Personen mit hirnorganischen Verletzungen oder Erkrankungen).

Die von der Deutschen Gesellschaft für Psychologie (DGPs) und dem Fakultätentag Psychologie empfohlenen Muster-Studiengänge für Psychologie wurden so verändert, dass die meisten staatlichen Universitäten die neuen Bachelor- und Masterstudiengänge anbieten. Diese führen zu einem so genannten polyvalenten Bachelor in Psychologie und danach zu einem Masterabschluss. Das bedeutet, dass man mit dem Abschluss des Bachelor-Studiums sowohl für den Master-Studiengang in Psychologie mit dem Schwerpunkt Klinische Psychologie und Psychotherapie als auch für andere Master-Studiengänge der Psychologie mit weiteren Anwendungsbereichen und Forschungsschwerpunkten qualifiziert ist, sofern man die erforderlichen Wahlmodule belegt hat.

Ich möchte jetzt anfangen, Psychologie (Bachelor) zu studieren. Was ist zu beachten?

Personen, die jetzt das Berufsziel „Psychotherapeutin“ bzw. „Psychotherapeut“ haben, erreichen dieses Ziel über das Bachelor- und Masterstudium Psychologie. Daran schließt eine Approbationsprüfung an. Dieses Studium wird von den meisten Universitäten in Deutschland angeboten. Sie sollten sich bei der jeweiligen Universität erkundigen und darauf achten, dass die Studiengänge berufsrechtlich anerkannt sind. Fast alle universitären Psychologie-Studiengänge bieten polyvalente Bachelor- und Masterstudiengänge an, wie sie für die spätere Approbation in Psychotherapie gefordert sind.

Ich bin in einem Bachelor-Studiengang Psychologie (an einer Universität) eingeschrieben und befinde mich in einem höheren Semester. Was muss ich beachten, um nach dem reformierten Gesetz Psychotherapeut*in werden zu können?

Manche Universitäten planen, den bereits eingeschriebenen Studierenden sowohl die Möglichkeit anzubieten, nach dem „alten System“ abzuschließen und eine postgraduale Ausbildung zu machen, oder aber einen Wechsel von einem „alten“ Bachelor-Studiengang in einen neuen Bachelor-Studiengang zu ermöglichen. Auch Möglichkeiten der Nach- oder Zusatzqualifizierung werden an manchen Standorten noch geprüft, um Studierenden den Zugang zu einem Master in Klinischer Psychologie und Psychotherapie zu ermöglichen, auch wenn ein „alter Psychologie-Bachelor“ abgeschlossen wird oder wurde.

Für Studierende, für die die Möglichkeit des Quereinstiegs in einen neuen Bachelor-Studiengang nicht möglich ist oder die ihren Bachelor gerade abschließen oder abgeschlossen haben, besteht weiterhin die Möglichkeit, nach altem Recht zunächst ein Master-Studium der Psychologie zu absolvieren und dann die (postgraduale) Psychotherapieausbildung zu beginnen. Sie haben noch viele Jahre (bis 2032) Zeit, diese Ausbildung abzuschließen.

Ich habe einen Bachelor abgeschlossen und befinde mich in einem Master-Studiengang Psychologie. Kann ich nach dem neuen Psychotherapeutengesetz mein Studium bzw. meine Ausbildung fortführen und abschließen?

Dies wird – wenn überhaupt – nur in Ausnahmefällen möglich sein. Grund dafür ist, dass die bisherigen Bachelor-Studiengänge die Voraussetzungen für die Approbation (also die Approbationsordnung) nicht erfüllen und ein „zurück“ in das Bachelor-Studium nicht möglich ist. Ein weiteres Problem ist, dass die Universitäten den neuen Master in der Regel nicht vor Herbst 2021 oder 2022 einführen werden. Daher ist ein „Umsteigen“ auf die neuen Studiengänge praktisch nicht möglich (oder mit sehr hohen Unsicherheiten behaftet).

Daher empfehlen wir in diesem Fall, den Master-Studiengang in Psychologie abzuschließen, dabei darauf zu achten, dass Sie im Bachelor- und/oder Masterstudium (mindestens) ein Modul Klinische Psychologie erfolgreich abgeschlossen haben, um dann nach altem Recht die postgraduale Ausbildung zu machen.