BEEP-Gesetzentwurf stärkt Weiterbildungsambulanzen – Finanzierung bleibt unzureichend

PRESSEMITTEILUNG

Berlin/Frankfurt am Main 14.10.2025 – Die Deutsche Gesellschaft für Psychologie (DGPs) und der Verbund universitärer Ausbildungsgänge für Psychotherapie (unith e.V.) begrüßen, dass der BEEP-Gesetzentwurf die Bedeutung der psychotherapeutischen Weiterbildung anerkennt und die Weiterbildungsambulanzen rechtlich stärkt. Beide Organisationen warnen jedoch, dass die geplanten Regelungen ohne eine Einbeziehung der Kosten für Supervision, Theorie und Selbsterfahrung zu einer fortbestehenden strukturellen Unterfinanzierung führen. Sie appellieren an den Gesetzgeber, die Finanzierung umfassend und nachhaltig zu regeln, um die Qualität der Ausbildung und die psychotherapeutische Versorgung langfristig zu sichern.

Die Deutsche Gesellschaft für Psychologie (DGPs) und der Verbund universitärer Ausbildungsgänge für Psychotherapie (unith e.V.) begrüßen ausdrücklich, dass der Gesetzgeber den dringenden Handlungsbedarf bei der Finanzierung der psychotherapeutischen Weiterbildung erkannt hat. Der vorliegende Gesetzentwurf stellt einen wichtigen ersten Schritt dar, um die rechtliche Stellung der Weiterbildungsambulanzen zu stärken und die psychotherapeutische Weiterbildung strukturell abzusichern. Allerdings greifen die vorgesehenen Regelungen noch zu kurz. Zwar ist es ein Fortschritt, dass Weiterbildungsambulanzen künftig eigene Vergütungen mit den Krankenkassen verhandeln dürfen. Ohne eine klare Einbeziehung der Kosten für Supervision, Theorie und Selbsterfahrung in diese Vergütungsverhandlungen droht jedoch weiterhin eine strukturelle Unterfinanzierung.

„Es ist ein wichtiges und überfälliges Signal, dass die Bundesregierung die Bedeutung der psychotherapeutischen Weiterbildung nun anerkennt. Damit die hohe Qualität in der Ausbildung und die Versorgung von Menschen mit psychischen Erkrankungen langfristig gesichert bleiben, müssen jedoch auch Supervision, Theorie und Selbsterfahrung verbindlich in die Finanzierung einbezogen werden“, betont Prof. Dr. Eva-Lotta Brakemeier, Präsidentin der Deutschen Gesellschaft für Psychologie (DGPs).

Prof. Dr. Rudolf Stark, Sprecher des Verbunds universitärer Ausbildungsgänge für Psychotherapie (unith e.V.), führt aus: „Ohne eine auskömmliche Finanzierung dieser zentralen Weiterbildungsbestandteile fehlt den Weiterbildungsambulanzen die wirtschaftliche Grundlage, um faire Gehälter zu zahlen und ein flächendeckendes Angebot aufrechtzuerhalten.  Eine nachhaltige Finanzierung ist die Voraussetzung dafür, dass die Reform der Psychotherapeutenausbildung ihr Ziel überhaupt erreichen kann.“

Diese Elemente sind unverzichtbare Bestandteile der psychotherapeutischen Weiterbildung – sie sichern den hohen fachlichen Behandlungsstandard, auf den Patientinnen und Patienten Anspruch haben. Bleibt die Regelung in ihrer jetzigen Form unverändert bestehen, droht ein gravierender Mangel an Weiterbildungsstellen – mit langfristigen Folgen für die psychotherapeutische Versorgung und den gesamten Standort Deutschland.

DGPs und unith e.V. appellieren daher eindringlich an den Gesetzgeber, die Finanzierung der psychotherapeutischen Weiterbildung umfassend und nachhaltig zu regeln.

Nur wenn die strukturellen Voraussetzungen stimmen, kann die Reform der Psychotherapeutenausbildung ihr Ziel erreichen: eine qualitativ hochwertige, flächendeckende und zukunftssichere psychotherapeutische Versorgung.

Kontakt:
Anna Zreik
Pressereferentin unith e.V.
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