Kategorie: Aktuelles

BEEP-Gesetzentwurf stärkt Weiterbildungsambulanzen – Finanzierung bleibt unzureichend

BEEP-Gesetzentwurf stärkt Weiterbildungsambulanzen – Finanzierung bleibt unzureichend

PRESSEMITTEILUNG

Berlin/Frankfurt am Main 14.10.2025 – Die Deutsche Gesellschaft für Psychologie (DGPs) und der Verbund universitärer Ausbildungsgänge für Psychotherapie (unith e.V.) begrüßen, dass der BEEP-Gesetzentwurf die Bedeutung der psychotherapeutischen Weiterbildung anerkennt und die Weiterbildungsambulanzen rechtlich stärkt. Beide Organisationen warnen jedoch, dass die geplanten Regelungen ohne eine Einbeziehung der Kosten für Supervision, Theorie und Selbsterfahrung zu einer fortbestehenden strukturellen Unterfinanzierung führen. Sie appellieren an den Gesetzgeber, die Finanzierung umfassend und nachhaltig zu regeln, um die Qualität der Ausbildung und die psychotherapeutische Versorgung langfristig zu sichern.

Die Deutsche Gesellschaft für Psychologie (DGPs) und der Verbund universitärer Ausbildungsgänge für Psychotherapie (unith e.V.) begrüßen ausdrücklich, dass der Gesetzgeber den dringenden Handlungsbedarf bei der Finanzierung der psychotherapeutischen Weiterbildung erkannt hat. Der vorliegende Gesetzentwurf stellt einen wichtigen ersten Schritt dar, um die rechtliche Stellung der Weiterbildungsambulanzen zu stärken und die psychotherapeutische Weiterbildung strukturell abzusichern. Allerdings greifen die vorgesehenen Regelungen noch zu kurz. Zwar ist es ein Fortschritt, dass Weiterbildungsambulanzen künftig eigene Vergütungen mit den Krankenkassen verhandeln dürfen. Ohne eine klare Einbeziehung der Kosten für Supervision, Theorie und Selbsterfahrung in diese Vergütungsverhandlungen droht jedoch weiterhin eine strukturelle Unterfinanzierung.

„Es ist ein wichtiges und überfälliges Signal, dass die Bundesregierung die Bedeutung der psychotherapeutischen Weiterbildung nun anerkennt. Damit die hohe Qualität in der Ausbildung und die Versorgung von Menschen mit psychischen Erkrankungen langfristig gesichert bleiben, müssen jedoch auch Supervision, Theorie und Selbsterfahrung verbindlich in die Finanzierung einbezogen werden“, betont Prof. Dr. Eva-Lotta Brakemeier, Präsidentin der Deutschen Gesellschaft für Psychologie (DGPs).

Prof. Dr. Rudolf Stark, Sprecher des Verbunds universitärer Ausbildungsgänge für Psychotherapie (unith e.V.), führt aus: „Ohne eine auskömmliche Finanzierung dieser zentralen Weiterbildungsbestandteile fehlt den Weiterbildungsambulanzen die wirtschaftliche Grundlage, um faire Gehälter zu zahlen und ein flächendeckendes Angebot aufrechtzuerhalten.  Eine nachhaltige Finanzierung ist die Voraussetzung dafür, dass die Reform der Psychotherapeutenausbildung ihr Ziel überhaupt erreichen kann.“

Diese Elemente sind unverzichtbare Bestandteile der psychotherapeutischen Weiterbildung – sie sichern den hohen fachlichen Behandlungsstandard, auf den Patientinnen und Patienten Anspruch haben. Bleibt die Regelung in ihrer jetzigen Form unverändert bestehen, droht ein gravierender Mangel an Weiterbildungsstellen – mit langfristigen Folgen für die psychotherapeutische Versorgung und den gesamten Standort Deutschland.

DGPs und unith e.V. appellieren daher eindringlich an den Gesetzgeber, die Finanzierung der psychotherapeutischen Weiterbildung umfassend und nachhaltig zu regeln.

Nur wenn die strukturellen Voraussetzungen stimmen, kann die Reform der Psychotherapeutenausbildung ihr Ziel erreichen: eine qualitativ hochwertige, flächendeckende und zukunftssichere psychotherapeutische Versorgung.

Kontakt:
Anna Zreik
Pressereferentin unith e.V.
presse@unith.de

Unith e.V. fordert bessere Aufklärung zur elektronischen Patientenakte

Unith e.V. fordert bessere Aufklärung zur elektronischen Patientenakte

Frankfurt am Main, 01.10.2025 – Ab dem 1. Oktober 2025 sind Psychotherapeut:innen verpflichtet, die elektronische Patientenakte (ePA) ihrer Patient:innen mit relevanten Dokumenten zu befüllen. Vielen Menschen ist jedoch nicht bewusst, dass auch sensible Psychotherapie-Daten automatisch in der Akte gespeichert werden – es sei denn, sie widersprechen aktiv.

„Die Einführung der ePA ist ein wichtiger Schritt hin zu einer modernen, vernetzten Gesundheitsversorgung. Doch gerade im sensiblen Bereich der Psychotherapie müssen Patient:innen umfassend informiert werden“, sagt Prof. Dr. Rudolf Stark, Vorstandsvorsitzender von unith e.V. „Es darf nicht passieren, dass Betroffene erst im Nachhinein erfahren, welche Daten in ihrer Akte landen.“

Unith e.V. kritisiert, dass die bisherige Informationspolitik von Politik und Krankenkassen lückenhaft ist. Viele Patient:innen wissen nicht, dass sie Widerspruch einlegen können, wenn sie bestimmte Dokumente nicht in ihrer ePA gespeichert haben möchten. Dieses fehlende Wissen gefährdet das Vertrauen in die therapeutische Beziehung und damit den Behandlungserfolg.

Der Verein fordert daher:

  1. Verständliche Kommunikation – Krankenkassen und Praxen müssen Patient:innen in einfacher Sprache über ihre Rechte und Wahlmöglichkeiten informieren.
  2. Besonderer Schutz für Psychotherapie-Daten – sensibelste Informationen dürfen nicht ohne ausdrückliches Einverständnis gespeichert werden.
  3. Aufklärung in der Weiterbildung – angehende Psychotherapeut:innen müssen darauf vorbereitet werden, Patient:innen über die ePA kompetent und transparent zu beraten.

„Digitalisierung kann die Versorgung verbessern – aber nur, wenn sie das Vertrauen der Patient:innen stärkt und nicht untergräbt“, betont Stark.


Pressekontakt
Anna Zreik

Pressereferentin unith e.V.
presse@unith.de

Über unith e.V.
unith e.V. setzt sich bundesweit für eine faire und qualitativ hochwertige Weiterbildung in der Psychotherapie sowie für eine bessere Versorgung von Patient:innen ein. Der Verein vertritt die Interessen von Psychotherapeut:innen in Weiterbildung und engagiert sich für gerechte Arbeitsbedingungen, moderne Weiterbildung und eine zukunftsfähige Gesundheitsversorgung.

Pauschale Honorarkürzungen bedrohen die Versorgung psychisch erkrankter Menschen

Pauschale Honorarkürzungen bedrohen die Versorgung psychisch erkrankter Menschen

Pressemitteilung

Pauschale Honorarkürzungen bedrohen die Versorgung psychisch erkrankter Menschen

Frankfurt am Main, 06.02.2026 – Der Berufsverband unith e.V. kritisiert die Pläne des GKV-Spitzenverbands, die Honorare für psychotherapeutische Leistungen pauschal um zehn Prozent abzusenken, mit Nachdruck. Ein entsprechender Beschluss im Bewertungsausschuss steht nach aktuellen Berichten im Raum und soll noch im laufenden Jahr greifen. Aus Sicht von unith e.V. droht eine solche Maßnahme, die ambulante psychotherapeutische Versorgung nachhaltig zu schwächen.

Psychotherapeutische Praxen stehen bereits heute unter erheblichem Druck: steigende Nachfrage, lange Wartezeiten, hohe administrative Anforderungen und wachsende Betriebskosten prägen den Arbeitsalltag. Eine pauschale Honorarkürzung würde diese Belastung weiter verschärfen und die wirtschaftliche Grundlage vieler Praxen gefährden.

„Wer die Honorare kürzt, kürzt keine Kosten, sondern Therapieplätze. Die Leidtragenden sind nicht die Therapeut*innen, sondern die Menschen, die monatelang auf Hilfe warten oder gar keine mehr bekommen“, erklärt Prof. Dr. Rudolf Stark, Vorstandsvorsitzender von unith e.V.. Mit pauschalen, inhaltlich nicht begründbaren Einschnitten lasse sich weder Versorgungsqualität sichern noch der steigende Bedarf auffangen.

unith e.V. betont zugleich, dass es sich bei dem Vorstoß nicht um eine rein technische Anpassung handelt, sondern um eine politische Weichenstellung mit weitreichenden Folgen. Psychische Erkrankungen nehmen seit Jahren zu, gleichzeitig wird der Zugang zu Therapieangeboten immer schwieriger. Eine undifferenzierte Abwertung psychotherapeutischer Leistungen sende in diesem Kontext ein fatales Signal – sowohl an die Berufsgruppe als auch an die Betroffenen.

Besonders problematisch sei, dass die geplanten Kürzungen ohne erkennbare Bedarfsanalyse oder differenzierte Steuerung erfolgen sollen. Statt gezielter Lösungen drohe eine pauschale Kürzungsstrategie, die funktionierende Versorgungsstrukturen schwächt und regionale Ungleichheiten weiter verschärft.

Gegen die geplanten Honorarkürzungen hat sich inzwischen breiter Widerstand formiert. Unter dem Titel Keine Kürzung der psychotherapeutischen Honorare“ fordert eine Petition auf Change.org den Erhalt einer auskömmlichen Vergütung und warnt vor einer weiteren Verschlechterung der Versorgung psychisch erkrankter Menschen.

Zur Petition:
https://www.change.org/p/keine-k%C3%BCrzung-der-psychotherapeutischen-honorare

unith e.V. schließt sich dieser Forderung ausdrücklich an und ruft dazu auf, von pauschalen Sparmaßnahmen Abstand zu nehmen. Erforderlich seien stattdessen transparente, differenzierte und zukunftsorientierte Lösungen, die sowohl die Arbeitsbedingungen der Psychotherapeutinnen als auch die Versorgungssicherheit für Patientinnen in den Blick nehmen.

Die Kürzungen würden darüber hinaus die Finanzierung von ambulanten Weiterbildungsstellen für zukünftige Fachpsychotherapeut*innen schwächen.


Pressekontakt
Anna Zreik

Pressereferentin unith e.V.
presse@unith.de